Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB WineBike in PDF format.

Punkt 1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Bedingungen für die Vermietung der Ausrüstung sowie die Verpflichtungen des Vermieters und des Mieters. Diese Bedingungen sind für den Vermieter und den Mieter als Vertragsbestimmungen gemäß Artikel 120 des Obligation Code (Amtsblatt der RS, Nr. 97/2007) verbindlich.
Punkt 2
• Der Vermieter unter diesem Vertrag besitzt den Namen MASK storitve in turizem, Peter Golob s.p. Plintovec 8e, 2201 Zgornja Kungota, Slowenien, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Golob;
• Der Mieter im Rahmen dieses Vertrages ist eine Person, die ein gemäß diesem Vertrag vereinbartes Objekt mietet und personenbezogene Daten (Name und Vorname, Adresse, Art und Nummer des Ausweises, Telefonnummer) übermittelt;
• Mietvertrag ist ein Dokument, in die das geleaste Gerät mit der Eingabe identifizierbarer Identifikationsinformationen und -zeichen, des Betriebs, möglicher Schäden und Mängel des erworbenen Geräts, des Erwerbszeitpunkts und der geschätzten Rückgabezeit, Notizen, Mieterinformationen und der Unterschrift des Mieters eingetragen wird.
• Das Vermietungsbüro ist der Ort, an dem der Vertrag über das Leasing von Geräten abgeschlossen wird und an dem die Geräte übergeben und zurückgegeben werden. Firmensitz: Plintovec 8e, 2201 Zgornja Kungota, Slowenien; 46 ° 38'17.8 "N 15 ° 37'04.4" O
• Außenstandort ist der Ort, an dem der Vermieter die Geräte nach Absprache mit dem Mieter ausliefert oder abholt;
• Die Website ist unter http://www.winebike.si zugänglich.
Punkt 3
Die Mietbedingungen werden auf der Website http://www.winebike.si veröffentlicht und sind ein wesentlicher Bestandteil des Mietverhältnisses zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Sofern nicht anders angegeben, treten die geänderten Bedingungen am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Durch die Unterzeichnung der Rückseite wird davon ausgegangen, dass der Mieter mit den Mietbedingungen (veröffentlicht auf der Website http://www.winebike.si) vertraut ist und somit ein Vertragsverhältnis eingeht.
Punkt 4
Verleih der Ausrüstung mit MASK storitve in turizem, Peter Golob s.p. und ein ordnungsgemäß ausgefüllter und signierter Übernahmeschein.
Punkt 5
Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Mieter den Mietvertrag unterschreibt und die Miete bezahlt. Der Mieter verpflichtet sich, beim Abschluss des Mietvertrages wahrheitsgemäße personenbezogene Daten anzugeben. Vor der Anmietung des Mietgegenstandes legt der Mieter einen Ausweis vor (Vor- und Nachname, Anschrift, Art und Nummer des Ausweises, Telefonnummer). Das Dokument kann auch mit Genehmigung des Eigentümers fotokopiert oder fotografiert werden. Daten oder. Kopien werden ausschließlich zum Zweck der Aufrechterhaltung des Mieterausweises für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahrt und bei der Rückgabe aller geliehenen Geräte vernichtet.
Punkt 6
MASK storitve in turizem, Peter Golob s.p. (als für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlicher) Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer sowie Art und Nummer des auf dem Mietvertrag oder Rechnung anzugebenden personenbezogenen Dokuments (im Folgenden als Daten bezeichnet), das für die Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich ist, werden nur zu diesem Zweck verarbeitet. Die Informationen des Mieters werden im Unternehmen gemäß dem Datenschutzgesetz und der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO EU-Verordnung 2016/679) gespeichert. Die Informationen werden nur für die Zwecke verwendet oder weitergegeben, für die sie die Zustimmung erhalten, da sie auf Antrag der amtlichen Stellen der Republik Slowenien vorzulegen sind. Zum Zeitpunkt der Verarbeitung der Daten, hat der Kunde das Recht, auf die ihn betreffenden Daten zuzugreifen und die Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit oder Löschung sämtlicher oder einzelner Daten gemäß den geltenden Bestimmungen schriftlich auf Anforderung an die Unternehmenszentrale oder auf elektronischem Wege zu verlangen, mail. Die Daten, die aufgrund vertraglicher Pflichten und gesetzlicher Vorschriften zum Zwecke der Durchführung des Mietvertrages verarbeitet werden, werden vom Unternehmen 6 Jahre ab Beendigung des Mietverhältnisses gespeichert. gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Punkt 7
Für die Nutzung des Objektes verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter für die vereinbarte Mietdauer eine Miete in der Höhe zu bezahlen, die in der Preisliste auf der Website http://www.winebike.si veröffentlicht ist.
Die Zahlung erfolgt bar bei Übernahme des Mietgegenstandes, oder per Überweisung auf das bei der Sparkasse eröffnete Firmenkonto IBAN SI56 6100 0002 4531 550. BIC von HDELSI22 mit Angabe des Vor- und Nachnamens des Mieters. Bei Erhalt der Ausrüstung muss eine Bankbestätigung über die Zahlung vorgelegt werden. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die tägliche Mietdauer von 09:00 Uhr und endet eine Stunde nach Sonnenuntergang. Die mehrtägige Vermietung läuft vom geplanten ersten Tag von 09:00 bis zum letzten Tag 19:00 Uhr.
Sofern sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind in der vereinbarten Miete die für die übliche Nutzung des Mietgegenstandes erforderlichen Kosten (z. B. Stromverbrauch usw.) enthalten. Der Vermieter verpflichtet sich, die Batterie bei Anmietung des Elektrofahrrads aufzuladen. Für die Lieferung und Abholung von Geräten an einem externen Ort wird der in der Preisliste angegebene und auf der Website veröffentlichte Kilometerstand angerechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter zu Beginn der Mietzeit auf Verlangen eine Kaution in Höhe von 100 € in bar auszulegen.
Die Kaution wird in voller Höhe rückerstattet, wenn der Mieter das Objekt in dem erhaltenen Zustand an den Vermieter zurückgibt.
Der volle Betrag der Miete muss bezahlt werden, um die Reservierung zu bestätigen. Wenn die Reservierung mindestens vier Tage vor dem Startdatum des Mietvertrags storniert wird, wird der Betrag vollständig rückerstattet. Im Falle einer Stornierung innerhalb der letzten drei Tage wird der gesamte Betrag einbehalten.
Punkt 8
Der Mieter haftet für alle Schäden die auf unsachgemäßes oder fahrlässiges Handeln zurück zu führen sind. Im Falle von Schäden durch den Mieter oder Dritte, die während der Vermietung des Objekts auftreten, gehen zu Lasten des Mieters. Es entspricht jedoch dem Maximum des Marktwertes des Artikels. Der Mieter darf den Vertragsgegenstand ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht untervermieten oder an dritte weitergeben.
Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen und ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters das Objekt nicht entgegen seiner üblichen oder ausdrücklich vereinbarten Verwendung zu nutzen. Verstößt der Mieter gegen die AGB, kann der Vermieter das Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser AGB einseitig kündigen, ohne die gezahlte Miete zurückverlangen.
Punkt 9
Für den Fall, dass der Mieter das Objekt nach Beendigung des Mietverhältnisses in einem schlechteren Zustand als das Objekt zum Zeitpunkt seiner Übergabe an den Vermieter zurückgibt und die Verschlechterung auf Umstände beruht, die über die normale Nutzung des Objekts hinausgehen (z. B. aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung oder Wartung, die den Schaden herbeiführt, Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter für alle Schäden, die durch die Beeinträchtigung des Gegenstandes verursacht werden, zu entschädigen und ihm die Kosten für die Reinigung oder Reparatur durch einen Fachmann zu erstatten.. Für den Fall, dass der Mieter den Gegenstand nach Ablauf des Mietverhältnisses nicht an den Vermieter zurückgibt, vereinbaren die Parteien, dass der Vermieter Schadensersatz verlangen kann. Welcher entsteht, da der Mietgegenstand in der Zeit nach Ablauf des vereinbarten Mietverhältnisses nicht genutzt werden kann. Für den Fall, dass der Mieter das Gerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am nächsten Tag zurückgibt, wird eine Vertragsstrafe für die Zahlung der eintägigen Miete für jeden Tag der Verspätung berechnet.
Im Falle eines Fahrradschadens kann der Mieter das Fahrrad durch ein anderes ersetzen, bis der Mietvertrag abgelaufen ist. Der Austausch eines Fahrrads oder einer Ausrüstung erfolgt nach Absprache der Verfügbarkeit von Fahrrädern und Ausrüstung beim Vermieter. . Hat der Vermieter kein Reserverad (Ausrüstung) zur Verfügung, ist er nicht verpflichtet, das Geld an den Mieter zurückzugeben, wenn weniger als 2 Stunden nach dem Ausleihen des Fahrrads (Ausrüstung) vergangen sind. Andernfalls wird der anteilige Mietzins mit der Mietdauer rückerstattet. Der Vermieter hat die Bestimmungen dieses Punktes einzuhalten, soweit das Fahrrad oder die Ausrüstung nicht durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Mieters beschädigt wird. Ein im Verhältnis zur Laufleistung überproportionaler Batterieverbrauch der aufgrund voller Leistung des Akkus beansprucht wird, kann nicht zu einem Tausch des Mietgegenstandes führen. Servicevermittlung während der Vermietung ist nicht im Preis inbegriffen.
Bei Rückgabe beschädigter Geräte ist ein Protokoll anzufertigen, in dem der Status der zurückgegebenen Gegenstände festgehalten wird. Möchte der Mieter das Protokoll nicht unterschreiben oder ist er mit den Feststellungen des Vermieters nicht einverstanden, hat der Vermieter das Recht, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Bestimmungen über die Zahlung von Schadensersatz und Kaution, einzuhalten. Sollte die hinterlegte Kaution nicht ausreichen, um das Gerät zu reparieren oder zu ersetzen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen.
Falls der Mieter das Gerät nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf des Mietverhältnisses zurückgibt, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Gerät missbraucht hat. In diesem Fall informiert der Vermieter die Strafverfolgungsbehörde.
Für den Fall, eines Diebstahls des Objektes, oder die Ausrüstung in irgendeiner Weise beschädigt wurde und die Polizei Aufzeichnungen darüber anfertigte, muss der Mieter dem Vermieter Kopien dieser Dokumente zur Verfügung stellen. In diesem Fall hat der Mieter dem Vermieter eine Sicherheit in Höhe des Verkehrswertes der Sache zu leisten. Die Kaution wird dem Mieter nur erstattet, wenn das gestohlene Gerät zurückgegeben wird, andernfalls wird der Betrag als vereinbarte Entschädigung einbehalten. Bei Verletzungen oder Schäden am Fahrrad durch unsachgemäßen Gebrauch, bei Reparaturservice und Verlust der Fahrradausrüstung gilt folgende Preisliste:
Verlust der Fahrradausrüstung (Geldbörse, Helm, Schloss, Schlüsselschloss, Licht) = 10,00 EUR
Verlust des Rad- oder Batterieladeschlüssels = 30,00 €
Verlust der Radbatterie = 400 €
Kilometergeld an einem bestimmten Ort = 1,50 EUR / km
Preisliste im Schadensfall:
Bremshebel mit Kabelsatz 40 €
Kette 20 €
vorsätzliche Beschädigung des Mantels 25 €
Schaden am Schaltwerk 35 €
Beschädigung der Gangschaltung € 15
Pedalschaden € 15
Schäden am Vorderrad 30 €
Hinterradschaden 30 €
Die Preise beinhalten den Ersatz beschädigter Teile. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da wir keine Steuerpflichtige Firma im Sinne von Paragraph 1 Absatz 94 des ZDDV-1 sind.
Punkt 10
Der Mieter stellt sicher, dass er über die erforderlichen Kenntnisse, Erlaubnisse und Informationen verfügt und befähigt ist, den Vertragsgegenstand ordnungsgemäß zu verwenden, und verzichtet auf alle Ansprüche gegen das Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung der geliehenen Geräte im Voraus. Mangels solcher Kenntnisse, Berechtigungen oder Informationen verpflichtet er sich, diese einzuholen, bevor er den Gegenstand dieser Vereinbarung verwendet. Der Gebrauch erfolgt auf eigenes Risiko. Der Mieter hat bei der Benutzung von Leihfahrrädern die geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. Bei Benutzung eines Mietgegenstandes haftet der Vermieter nicht für eventuelle Verletzungen der Teilnehmer im Falle eines Unfalls.
Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter vor Übergabe des Nutzungsgegenstandes über die wesentlichen Merkmale des Gegenstandes zu informieren und die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes erforderlichen Eigenschaften des Gegenstandes aufweisen. Die Vermietung an Kinder bis 12 Jahre ist nicht erlaubt. Für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt, welcher auch die Verantwortung für Schäden übernimmt, den das Kind einem Dritten zufügt, oder der das Kind selbst betrifft. Der Vertreter des Vermieters kann die Übergabe des Fahrrads an eine Person (einschließlich eines Kindes) verweigern, von der er glaubt, dass sie die Bedingungen gemäß dem Gesetz über die Straßenverkehrssicherheit (ZVCP-1) oder aus einem anderen berechtigten Grund nicht erfüllt.
Punkt 11
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Slowenien. Alle Streitigkeiten hinsichtlich ihrer Durchführung und ihrer Folgen unterliegen der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte Sloweniens, für die die Parteien ausdrücklich zuständig sind, Schiedsverfahrens der Einbeziehung Der Vermieter und der Mieter werden sich bemühen, Streitigkeiten über die Umsetzung und die Folgen der Bedingungen einvernehmlich beizulegen. Wenn die Streitigkeit nicht auf diese Weise beigelegt werden kann, bemühen sich der Vermieter und der Mieter, die Streitigkeit durch Schlichtung und andere alternative Mittel zur Beilegung der Streitigkeit beizulegen. Ist dies nicht möglich, ist das Gericht in Maribor für den Streit in Angelegenheiten der örtlichen und territorialen Zuständigkeit zuständig.


Diese Fahrradverleihbedingungen bei MASK storitve in turizem, Peter Golob s.p. werden am 01.09.2020 wirksam.

Kolesa WineBike